Innenstadtmanagement der Stadt Ludwigsfelde
Verfügungsfonds |
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Verfügungsfonds sind das Instrument der Städtebauförderung zur Aktivierung privaten Engagements für den Erhalt und die Weiterentwicklung der zentralen Stadtbereiche. Der Anreiz für die privaten Akteure ergibt sich aus folgender Regel: „Jeder Euro, der aus privatem Vermögen in den Verfügungsfonds eingezahlt wird, wird mit dem gleichen Betrag aus dem Etat der Städtebauförderung (Bund, Land, Kommune) bezuschusst“. Das bedeutet, dass jedes im Rahmen des Verfügungsfonds umgesetzte Projekt nur zur Hälfte von dem privaten Kapital finanziert wird, da die andere Hälfte aus dem Bund-/Länderprogramm „Aktive Stadtzentren“ bezuschusst wird. Verfügungsfonds sind seit Jahren ein unbürokratisches, einfaches und sehr flexibles Instrument zur kurzfristigen Umsetzung von privat initiierten Projekten. Der private Anteil des Verfügungsfonds kann von Akteuren der lokalen Wirtschaft, Grundstücks- und Immobilieneigentümern, Immobilien- und Standortgemeinschaften oder engagierten Privatpersonen akquiriert werden. Nachstehend eine kurze nichtabschließende Übersicht von möglichen Verfügungsfonds-Projekten:
Projektanträge zum Verfügungsfonds können von allen an der Innenstadtentwicklung interessierten Akteuren (Bürgerinnen und Bürgern, Gewerbetreibenden, Stadtverwaltung, Vereinen oder Verbänden) gestellt werden. Verfügungsfondsrichtlinien/ Verfügungsfondsantrag Hier finden Sie sowohl die Richtlinie zum Verfügungsfonds als auch den vom Antragsteller auszufüllenden Antrag zum Download im PDF-Format.Verfügungsfondantrag Die Verfügungsfondsrichtlinie ist in Kürze verfügbar. |







