Ordnungsamt der Stadt Ludwigsfelde
Sachgebiet Öffentliche Ordnung und Sicherheit |
| Bereiche: Ist das Ordnungsamt nach den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung nicht erreichbar, übernimmt die Polizei gem. § 1 Absatz 1 in Verbindung mit § 2 des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei im Land Brandenburg (Brandenburgisches Polizeigesetz- BbgPolG) die Aufgabe der Gefahrenabwehr. Zuständige Dienststelle: Stadtverwaltung LudwigsfeldeSG Öffentliche Ordnung und Sicherheit Rathausstraße 3 14974 Ludwigsfelde |
Ansprechpartner:SachgebietsleiterHenry Nottrott Rathausstraße 3 14974 Ludwigsfelde
Sprechzeiten dienstags und donnerstags von: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |









