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Wappen der Stadt Ludwigsfelde Ordnungsamt der Stadt Ludwigsfelde


Sondernutzung


Allgemeine Informationen:

Im Rahmen der Nutzung öffentlichen Straßenlandes besteht eine Anzeigepflicht des Vorhabens und bedarf in vielen Fällen einer Genehmigung durch die Stadt Ludwigsfelde.

Benötigte Unterlagen:

formloser schriftlicher Antrag
Ort und Art der Nutzung (ggf. Skizze beifügen)
Dauer der Nutzung
beabsichtigte Verkehrseinschränkungen

Plakatierung:

Eine Plakatierung für Messen, Zirkuswerbung oder andere Veranstaltungen bedarf entsprechend der Sondernutzungssatzung der Stadt Ludwigsfelde einer Genehmigung. Ein entsprechender Antrag ist mindestens 2 Wochen vor Aufstellung der Werbung zu stellen. 

In der Kernstadt Ludwigsfelde kann eine Genehmigung für maximal 50 Standorte erteilt werden und in den Ortsteilen maximal 15 Standorte.

Das Aufstellen der Werbung ist nach erteilter Genehmigung auf 2 Wochen begrenzt.

Hinweis:

   Sondernutzungssatzung


Zuständige Dienststelle:

Stadtverwaltung Ludwigsfelde
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Rathausstraße 3
14974 Ludwigsfelde

Ansprechpartner:

Ina Braun
Rathausstraße 3
14974 Ludwigsfelde
 (03378) 82 71 45
 ina.braun@svludwigsfelde.brandenburg.de
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