Ordnungsamt der Stadt Ludwigsfelde
Sondernutzung |
| Allgemeine Informationen: Im Rahmen der Nutzung öffentlichen Straßenlandes besteht eine Anzeigepflicht des Vorhabens und bedarf in vielen Fällen einer Genehmigung durch die Stadt Ludwigsfelde. Benötigte Unterlagen:
Plakatierung: Eine Plakatierung für Messen, Zirkuswerbung oder andere Veranstaltungen bedarf entsprechend der Sondernutzungssatzung der Stadt Ludwigsfelde einer Genehmigung. Ein entsprechender Antrag ist mindestens 2 Wochen vor Aufstellung der Werbung zu stellen. In der Kernstadt Ludwigsfelde kann eine Genehmigung für maximal 50 Standorte erteilt werden und in den Ortsteilen maximal 15 Standorte. Das Aufstellen der Werbung ist nach erteilter Genehmigung auf 2 Wochen begrenzt. Hinweis: Sondernutzungssatzung
Zuständige Dienststelle: Stadtverwaltung Ludwigsfelde |
Ansprechpartner:Ina BraunRathausstraße 3 14974 Ludwigsfelde
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